Wasser predigen und Wein trinken

Frei nach dem heiligen Markus aus dem Buche QAnon

Beitrag im Auf­bau!

Bei ein­er Demo gegen die Coro­na-Poli­tik scheit­erte Markus Haintz bere­its vor Jahren an der Berlin­er Polizei. Diese muss nicht jeden selb­st ernan­nten Jour­nal­is­ten als Pres­sev­ertreter anerken­nen. »Die Berlin­er Polizei behin­dert die Medi­en und schränkt die Presse­frei­heit ein« polterte der Anwalt mit seinem Quatschju­ra sogle­ich und zog erfol­g­los vor Gericht.

Markus Haintz wollte per Eilantrag durch­set­zen, dass ihn die Berlin­er Polizei als Jour­nal­is­ten anerken­nt und scheit­erte damit vor Gericht. (Berlin­er Mor­gen­post)

Markus Haintz ist kein Jour­nal­ist und kann auf­grund sein­er Recht­sauf­fas­sung sowie fehlen­der Recht­streue keine jour­nal­is­tis­chen Grund­sätze ein­hal­ten. Die brot­lose Kun­st des Hob­by-Blog­gers zwingt ihn ständig zu schnor­ren, sinnbe­fre­ite Naturheil­pro­duk­te mit Bodo Schiff­mann zu vertreiben und Kun­den für den dubiosen Kopp-Ver­lag mit Affil­i­ate-Links zu gewin­nen.

Während­dessen ver­bre­it­et er Anti­semitismus und ver­schwörungside­ol­o­gis­chen Recht­spop­ulis­mus, Haupt­sache gegen amtierende Poli­tik­er. Einzig AfD oder BSW sind nach sein­er Ansicht wählbare Parteien.


Bodo Schiff­mann und Markus Haintz machen andere wieder sehend und voll­brin­gen Wun­der­heilun­gen!

Der Kopp Ver­lag e. K. ist ein deutsch­er Medi­en­ver­lag und Ver­sand­han­del mit Sitz in Rot­ten­burg am Neckar. Er führt u. a. recht­seso­ter­ische, grenz- und pseudowis­senschaftliche, ver­schwörungs­the­o­retis­che sowie recht­spop­ulis­tis­che und recht­sex­treme Titel. Als Waren­ver­sand­han­del wer­den neben dig­i­tal­en Medi­en auch Pro­duk­te der Haup­tkat­e­gorien „Wohlbefind­en“ sowie „Out­door & Sur­vival“ ver­trieben.


Die gegen Per­so­n­en des poli­tis­chen Lebens gerichtete Belei­di­gung, üble Nachrede und Ver­leum­dung ist eine Straftat, die in Deutsch­land in § 188 StGB normiert ist. Bei dem Delikt han­delt es sich um ein Verge­hen, das im Fall der Belei­di­gung Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geld­strafe vor­sieht, während der Strafrah­men im Fall der üblen Nachrede bei Frei­heitsstrafe von drei Monat­en bis zu fünf Jahren und bei der Ver­leum­dung zwis­chen sechs Monat­en und fünf Jahren liegt.

Ohne § 188 StGB wür­den Markus Haintz tausende Euro an Anwalt­skosten ent­ge­hen, ein Schelm wer bös­es denkt!

Im Namen der Mei­n­ungs­frei­heit ver­tritt Haintz zahlre­iche Per­so­n­en, welche vor­rangig Strafanzeigen oder Unter­las­sungserk­lärun­gen von Strack-Zim­mer­mann erhal­ten haben. Das Geschäftsmod­ell scheint aufzuge­hen, Haintz propagiert gren­zen­lose Mei­n­ungs­frei­heit und Abschaf­fung des StGB § 188.


Social Media Höhepunkte

Es ist der Kleinkrieg eines ver­meintlichen Recht­san­waltes, der sich in ver­schwörungside­ol­o­gis­chen / anti­semi­tis­chen The­sen ver­fan­gen hat und mit­tler­weile recht­sex­treme Pro­pa­gan­da der AfD sowie rus­sis­che Nar­ra­tive ver­bre­it­et. Der Hob­by-Blog­ger lehnt jede Art von Imp­fun­gen aller Alter­sklassen ab und ist in mil­i­tan­ter Art gegen Vielfalt sowie Trans­gen­der.

Ganz mein Sinn für Humor! Der Quatschjurist und Rechtsver­dreher verk­lagt seit Jahren andere auf Unter­las­sung wegen Twit­ter Beiträ­gen, um diese mund­tot zu machen!

Prof. Dr. Markus Ein­stein-Oppen­heimer und die Kernen­ergie!