Die Klage

#RichtigErin­nern, am 24.12.2022 erre­icht­en mich #ploet­zlichun­duner­wartet Neuigkeit­en aus Stein­heim am Albuch und nach­dem die Kan­zlei Zuwachs erhal­ten hat, nochmals am 3.8.2024 per Post. Die Ver­mu­tung liegt nahe, dass die voraus­ge­hende Klage durch den Antragsteller:inn ver­bum­melt wurde oder es sich um eine Arbeits­beschaf­fungs­maß­nahme unter Anwäl­ten han­delt. Selb­stver­ständlich unter­stellen wir nicht, dass die Kan­zlei andere mund­tot machen möchte und SLAPP Jura beitreibt.

Unterlassungserklärung vom 24.12.2022

Unterlassungserklärung vom 14.07.2023

Die vermeintlichen Schmähungen lassen wir mal!

(Seiten 3 bis einschl. 12) 🙂

Die vermeintlichen Argumente lassen wir auch mal!

(Seiten 14 bis einschl. 17) 😉

#RichtigErin­nern, bere­its am 24.12.2022 erhielt ich fast iden­tis­che Post. Nur wurde bei der aktuelle Klage darauf verzichtet den Begriff “Quatschjurist” aufzuführen und es wurde “FCKHNZ” verk­lagt. Warum “FCKHNZ” nicht schon 2022 bean­standet wurde und heute “Quatschjurist” legit­im ist bleibt offen.

#RichtigErin­nern an die belächel­nden Mit­telfin­ger will sich Haintz als Kläger nicht, wobei Mit­telfin­ger nichts anderes bedeuten als #FCKYOU.

#RichtigErin­nern, der Stre­itwert wurde großzügiger Weise auf 32.100,00€ fest­gelegt und beim Ober­lan­des­gericht Ham­burg ein­gere­icht. Warum kleck­ern und nicht gle­ich mit den sel­bi­gen Punk­ten wieder vor Gericht auftreten. Die Beiträge wurde im übri­gen nach Ein­gang der Klageschrift vom Verfasser:inn bere­its 2022 gelöscht, ohne zutun des Klägers und sind seit Dezem­ber somit 2022 nicht mehr auf Twit­ter ver­füg­bar.

Hier die Wei­h­nacht­spost 2022 etwas aus­führlich­er

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