Twitter und Reichweite

Ein Gast­beitrag von OpaGe­gen­Rechts

#Stellenwert

Telegram und Twit­ter befind­en sich im unteren Bere­ich bei Accounts und Ein­fluss in der sozialen Medi­en­welt. Prak­tisch kann jed­er seine Mei­n­ung kund­tun und muss nicht zwangsweise mit Kon­se­quen­zen rech­nen. So etablierte sich auf Telegram ein weltweites Netz an Pädophilen und Verge­waltigern, während Twit­ter durch Elon Musk zu 𝕏 herun­tergewirtschaftet wurde. Viele AfD-Pro­tag­o­nis­ten besitzen deshalb ein Net­zw­erk über mehrere Plat­tfor­men hin­weg.

Rechte Influ­encer sowie deren Prox­ys beste­hen auf freie Mei­n­ungsäußerung, auch wenn diese Aus­sagen gegen gel­tende Geset­ze ver­stoßen. Zudem bedi­enen sich Poli­tik­er der Tat­sache, dass es auf Telegram keine inhaltlichen Prü­fun­gen gibt und Twit­ter entsprechende Instanzen weit­ge­hend dein­stal­liert hat.

Entsprechend ist die Wer­tigkeit der Anzahl an Abon­nen­ten auf Telegram und Twit­ter mar­gin­al. Im Ver­hält­nis (beispiel­sweise Insta­gram), wie der US-Dol­lar zum rus­sis­chen Rubel. Max­i­mal zur Steigerung des Selb­st­wert­ge­fühls und eige­nen Egos sind Fol­low­er ein aus­sagekräftiger Fak­tor der Inhalte.


#Influencer

Man­gel­nde / fehlende Mod­er­a­tion und Free Speech bedi­enen sich ins­beson­dere Hob­by-Blog­ger, AfD-Influ­encer und selb­st ernan­nte Jour­nal­is­ten sowie Quatschjuris­ten. Her­aus­ra­gende Ergeb­nisse erzie­len hier Accounts mit dubiosen Inhal­ten und Angst­macherei mit ständi­gen Unter­gangsszenar­ien Deutsch­lands.


#Selbstüberschätzung

AfD-Influ­encer über­schätzen ihre Bedeut­samkeit ihrer Per­son. Auch wenn man eine Web­seite mit Beiträ­gen mit den unter­schiedlich­sten The­men betreibt, ist man längst keine jour­nal­is­tis­che Insti­tu­tion. Aufmerk­samkeit erzielte Markus Haintz, als die Berlin­er Polizei seinen dubiosen Presseausweis nicht akzep­tierte und erfol­g­los vor das Ver­wal­tungs­gericht Berlin zog.

Markus Haintz beze­ich­net sich gerne als Jour­nal­ist und betreibt einen eher drit­tk­las­si­gen Hob­by-Blog. Als Anwalt mit ca. 25 Semes­tern von 2003 bis zu seinem 2. Staat­sex­a­m­en hat er sich einen Namen als Ver­schwörungside­ologe, der Quer­denker und Quatschjurist gemacht.

Heute ver­sucht er sich immer wieder im Mit­telpunkt zu stellen, hört sich selb­st am lieb­sten reden und posi­tion­iert sich als AfD-Influ­encer. Um die Aufmerk­samkeit Desin­ter­essierten zu weck­en, ver­sucht Markus Haintz auf seine Beiträge infla­tionär zu ver­weisen.

Neben fehlen­den jour­nal­is­tis­chen Grund­sätzen beste­hen auch gewisse Beziehungs- und Ver­ständi­gung­sprob­leme zur deutschen Recht­sprechung. Das Grundge­setz beste­ht beispiel­sweise aus 146 Artikeln und viele dieser Artikel haben Unter­punk­te. Bere­its die Quer­denker macht­en sich die Kürzun­gen von Geset­zes­tex­ten zu eigen. So bet­rifft GG-Artikel 8 die Ver­samm­lungs­frei­heit:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmel­dung oder Erlaub­nis friedlich und ohne Waf­fen zu ver­sam­meln.

Exakt hier­auf beriefen sich Quer­denker, Reichs­bürg­er und recht­sex­treme Pro­tag­o­nis­ten während der Coro­na-Pan­demie. Beschränkt man sich nicht auf Absatz 1 für die ide­ol­o­gis­che Ausle­gung, son­dern zieht Absatz 2 mit ein, wirft es ein kom­plett anderes Bild auf die Beschränkun­gen während der Pan­demie.

(2) Für Ver­samm­lun­gen unter freiem Him­mel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf­grund eines Geset­zes beschränkt wer­den.

Seit Jahren betreibt Markus Haintz seine mehr oder weniger erfol­gre­iche Abmahnkan­zlei. Seit bekan­ntwer­den von Strafanzeigen durch


#Zahlen

Twit­ter kon­nte nach der Über­nahme durch Elon Musk, nicht aus dem Minus­geschäft befreien. Im Gegen­teil 𝕏 ver­lor drastisch an Wert und die Wer­beein­nah­men brachen weg. Der Wert von 𝕏 ist laut Schätzun­gen vom Finanz­di­en­stleis­ter Fideli­ty im Ver­gle­ich zu vor zwei Jahren um fast 80 Prozent gesunken, von 44 Mil­liar­den auf nur noch Dol­lar 9,4 Mil­liar­den Dol­lar.

Eine Art von Stolzdeutschen Penisver­gle­ich unter Recht­sex­tremen und AfD-Influ­encern sind ihre Fol­low­er auf Telegram und Twit­ter. Wie jedoch bere­its erwäh­nt, ste­ht der Wert von Fol­low­ern auf Insta­gram im Ver­gle­ich zu Twit­ter, wie US-Dol­lar zum rus­sis­chen Rubel.

Twit­ter hat sich zu ein­er größ­ten­teils recht­sex­tremen Blase entwick­elt, hier wird Mei­n­ungs­frei­heit sehr ernst genom­men und dementsprechend hoch fall­en Desin­for­ma­tio­nen sowie Recht­spop­ulis­mus aus. Hier­bei wird Elon Musk vergöt­tert und als Heils­bringer der Demokratie gefeiert. Durch die Belei­di­gun­gen und Diskred­i­tierun­gen deutsch­er Poli­tik­er ist sein Sta­tus in der recht­sex­tremen Szene unnah­bar.

Anteil der Wer­beum­sätze sozialer Net­zw­erke an den Social-Media-Wer­beaus­gaben in den USA
in den Jahren 2021 und 2022 sowie eine Prog­nose bis 2025
Elon Musk: “Geht zur Hölle, ihr wer­be­flüchti­gen Marken!”

Quellen


§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in ein­er Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.

gegen eine nationale, ras­sis­che, religiöse oder durch ihre eth­nis­che Herkun­ft bes­timmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzel­nen wegen dessen Zuge­hörigkeit zu ein­er vor­beze­ich­neten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass auf­s­tachelt, zu Gewalt- oder Willkür­maß­nah­men auf­fordert oder2.

die Men­schen­würde ander­er dadurch angreift, dass er eine vor­beze­ich­nete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzel­nen wegen dessen Zuge­hörigkeit zu ein­er vor­beze­ich­neten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder ver­leumdet,

wird mit Frei­heitsstrafe von drei Monat­en bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer 1.

einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) ver­bre­it­et oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder ein­er Per­son unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbi­etet, über­lässt oder zugänglich macht, der a)

zum Hass gegen eine in Absatz 1 Num­mer 1 beze­ich­nete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzel­nen wegen dessen Zuge­hörigkeit zu ein­er in Absatz 1 Num­mer 1 beze­ich­neten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,b)

zu Gewalt- oder Willkür­maß­nah­men gegen in Buch­stabe a genan­nte Per­so­n­en oder Per­so­n­en­mehrheit­en auf­fordert oderc)

die Men­schen­würde von in Buch­stabe a genan­nten Per­so­n­en oder Per­so­n­en­mehrheit­en dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder ver­leumdet wer­den oder2.

einen in Num­mer 1 Buch­stabe a bis c beze­ich­neten Inhal§ 11 11 Absatz 3) her­stellt, bezieht, liefert, vor­rätig hält, anbi­etet, bewirbt oder es untern­immt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Num­mer 1 zu ver­wen­den oder ein­er anderen Per­son eine solche Ver­wen­dung zu ermöglichen.

(3) Mit Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nation­al­sozial­is­mus began­gene Hand­lung d§ 6in § 6 Abs. 1 des Völk­er­strafge­set­zbuch­es beze­ich­neten Art in ein­er Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung bil­ligt, leugnet oder ver­harm­lost.

(4) Mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung den öffentlichen Frieden in ein­er die Würde der Opfer ver­let­zen­den Weise dadurch stört, dass er die nation­al­sozial­is­tis­che Gewalt- und Willkürherrschaft bil­ligt, ver­her­rlicht oder recht­fer­tigt.

(5) Mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer eine Hand­lung der§ 6 den §§ 6 bis 12 des Völk­er­strafge­set­zbuch­es beze­ich­neten Art gegen eine der in Absatz 1 Num­mer 1 beze­ich­neten Per­so­n­en­mehrheit­en oder gegen einen Einzel­nen wegen dessen Zuge­hörigkeit zu ein­er dieser Per­so­n­en­mehrheit­en öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung in ein­er Weise bil­ligt, leugnet oder gröblich ver­harm­lost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Per­son oder Per­so­n­en­mehrheit aufzus­tacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 beze­ichne§ 11Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(7) In den Fällen des Absatzes 2 Num­mer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Ver­such straf­bar.

(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätz§ 86bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.


§ 185 Beleidigung

Anhang

Die Reaktionen auf Social Media

Der Strafanzeigen­haupt­meis­ter arbeit­et uneingeschränkt in Lin­ien­treue für die AfD. Nur so kann er seine Anzahl sein­er Fol­low­er steigern und Man­dan­ten gewin­nen. Ein Armut­szeug­nis für den Beruf­s­stand der Recht­san­wälte.

Der Strafanzeigen­haupt­meis­ter täte gut daran, seinen Hor­i­zont etwas zu erweit­ern.


Haintz blockt nun mal unlieb­same Kom­men­ta­toren, aber bew­erten kann man mit kollek­tiv­en Anmerkun­gen trotz­dem noch!


Haintz sieht sich wieder in der Opfer­rolle und ver­sucht zu rel­a­tivieren. In Anbe­tra­cht sein­er Beiträge auf Twit­ter und Telegram, nimmt Haintz jedoch eine führende Posi­tion als Influ­encer der AfD ein.

Einleitung

#WirVergessen­Nicht #Aufar­beitung #Pro­pa­gan­daex­it #AfD­macht­dumm!

Der Täter

Anfangs hieß es, der mut­maßliche Atten­täter Taleb A. sei für die Behör­den unauf­fäl­lig gewe­sen. Das stimmt so nicht ganz: Schon am 4. Sep­tem­ber 2013 verurteilte ihn das Amts­gericht Ros­tock nach SPIEGEL-Infor­ma­tio­nen zu ein­er Strafe von 90 Tagessätzen. Grund war eine »Störung des öffentlichen Friedens durch Andro­hung von Straftat­en«.

Nach Deutsch­land gekom­men war Taleb A. bere­its 2006, um hier nach seinem Medi­zin­studi­um eine Facharz­taus­bil­dung zu begin­nen. Taleb A. erhielt auf seinen Antrag 2016 das Asyl nach Artikel 16a Grundge­setz, den höch­sten Schutzs­ta­tus. Die Verurteilung aus dem Jahr 2013, die unter der Vorstrafen­gren­ze geblieben war, war dabei kein Auss­chlussgrund. Offen­bar 2019 kam es zu ein­er Regelüber­prü­fung des Asyls durch das BAMF – so wie für alle Asylbeschei­de der großen Zuwan­derungswelle 2015 und 2016. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023 erhielt Taleb A. von der Aus­län­der­be­hörde des sach­sen-anhal­tinis­chen Sal­z­land­kreis­es in Bern­burg eine Nieder­las­sungser­laub­nis.

Der 50-jährige Taleb A. arbeit­et in der Salus-Klinik in Bern­burg im Sal­z­land­kreis als Facharzt für Psy­chi­a­trie und Psy­chother­a­pie. Die Klinik bestätigte am Sam­stagvor­mit­tag entsprechende MDR-Infor­ma­tio­nen. Taleb A. war dem­nach seit 2020 im Maßregelvol­lzug für suchtkranke Men­schen beschäftigt, zulet­zt aber als arbeit­sun­fähig gemeldet gewe­sen. Wie MDR-Recherchen zeigen, ist der mut­maßliche Täter offen­bar Unter­stützer der AfD. Das zeigen mehrere Posts im sozialen Net­zw­erk „X“, deren Echtheit dem MDR bestätigt wurde und über die am Sam­stag­mor­gen auch der »Spiegel« berichtete. Im Som­mer teilte er einen Tweet von AfD-Chefin Alice Wei­del und schrieb dazu: “Die Linken sind Ver­rückt. Wir brauchen AFD, um die Polizei vor sich zu schützen.” Viele der Posts sind inzwis­chen nicht mehr ein­se­hbar. (mdr)


Das Attentat

Am frühen Fre­itagabend des 20.12.2024 raste ein Mann mit einem Auto auf dem Magde­burg­er Wei­h­nachts­markt auf 400 m in eine Men­schen­menge. Fünf Men­schen sind tot – viele teils schw­er ver­let­zt. Der Täter ist gefasst, die Trauer über Tote und Ver­let­zte des Anschlags ist groß. Er nutzte eine Sicher­heit­slücke, die Durch­fahrt der Straßen­bahn.

Der erste Notruf ging nach Angaben von Polizei­di­rek­tor Tom-Oliv­er Lang­hans am Fre­itagabend um 19:02 Uhr ein. Der mut­maßliche Täter fuhr dem­nach über einen Flucht- und Ret­tungsweg auf den Wei­h­nachts­markt. Um 19:05 Uhr sei er gestoppt und festgenom­men wor­den. Die Amok­fahrt auf dem Magde­burg­er Wei­h­nachts­markt war nach Ein­schätzung der Stadtver­wal­tung in dieser Form nicht vorherse­hbar.

Man habe es mit einem Fall zu tun, mit dem kein Ver­anstal­ter habe rech­nen könne, sagte der Magde­burg­er Ord­nungs­dez­er­nent Ron­ni Krug. Das Sicher­heit­skonzept für den Markt sei immer wieder angepasst und zulet­zt im Novem­ber dieses Jahres ver­schärft wor­den.

Lei­der ließen Kom­mentare aus der recht­sex­tremen Szene nicht lange auf sich warten. Das Kranken­haus in Magde­burg wäre ohne die Kol­legin­nen und Kol­le­gen aus anderen Län­dern von heute auf mor­gen nicht mehr betrieb­s­bere­it und ein­satzfähig. Das Per­son­al hätte ohne aus­ländis­che Fachkräfte nicht erfol­gre­ich reagieren kön­nen, als es darauf ankam.

Seibt und Haintz, die vernetzten Rechtspopulisten

Seibt und Haintz, die vernetzten Rechtspopulisten

Auf Twit­ter teilte der Atten­täter, ins­beson­dere Artikel gegen den Islam und gegen die deutsche Regierung. Die grundle­gend pos­i­tive und tol­er­ante Ein­stel­lung in Deutsch­land lehnte er ab und radikalisierte sich.

Die recht­sex­treme Influ­encerin @SeibtNaomi & Quatschjurist @Haintz_MediaLaw wer­den wie @realDonaldTrump sowie @elonmusk exk­lu­siv in diesem Bericht von RND benan­nt und wir befind­en uns erst am Anfang der #Aufar­beitung radikalisieren­der Accounts auf Twit­ter!

A. ver­bre­it­ete auf X auch ein Inter­view des recht­spop­ulis­tis­chen Onlinepor­tals „Nius“ mit Alice Wei­del, ein Video der recht­sex­tremen Influ­encerin Nao­mi Seibt, einen Post des „Querdenker“-Szeneanwalts Markus Haintz, Posts mehrerer ein­schlägiger recht­sex­tremer Accounts und von Don­ald Trump und Elon Musk. In einem Post vom 5. Dezem­ber auf X erk­lärte A., Angela Merkel ver­di­ene die Todesstrafe für ihr geheimes krim­inelles Pro­jekt zur Islamisierung Europas.

Bere­its im Mai dieses Jahres schrieb A. auf Englisch: „Ich erwarte ern­sthaft, dass ich dieses Jahr ster­ben werde. Der Grund: Ich werde um jeden Preis für Gerechtigkeit sor­gen. Und die deutschen Behör­den behin­dern jeden friedlichen Weg zur Gerechtigkeit.“ Am Fre­itag, nur wenige Minuten vor der tödlichen Amok­fahrt auf dem Wei­h­nachts­markt, veröf­fentlichte A. dann mehrere Videos auf X, die ver­störende Aus­sagen enthal­ten. In einem dieser Videos äußert er wirr klin­gende Vor­würfe gegen die deutsche Polizei und beklagt, dass er in Deutsch­land keine Schuss­waffe kaufen oder mit­führen dürfe. (RND)

Markus Haintz und Nao­mi Seibt waren mit dem Atten­täter von Magde­burg ver­net­zt und er teilte ihre recht­spop­ulis­tis­chen Beiträge sowie Inhalte!

Markus Haintz protzt mit seinen Forderun­gen gegenüber allen und jedem. Seit Jahren ver­sucht Markus Haintz andere durch SLAPP mund­tot zu kla­gen und in den finanziellen Ruin zu treiben. Ger­ade in der recht­sex­tremen Szene find­et er Anhänger seines kru­den Quatschju­ra.

Weit­ere externe Quellen find­en sich weit­er unten auf dieser pri­vat­en und nicht kom­merziellen Web­seite.


Man muss nur die Inhalte von @DrTalebJawad auf Twit­ter lesen, um zu sehen, wessen Geistes Kind jemand ist. Die Ermit­tlungs­be­hör­den wer­den bei der #Aufar­beitung des Accounts ein­deutig die islam­feindliche Radikalisierung durch AfD-Influ­encer her­aus­fil­tern kön­nen.

Der Palästina Kongress in Berlin

Die Polizei hat­te den “Palästi­na-Kongress” am 12.04.2024 rund zwei Stun­den nach Beginn aufgelöst. Die bis zu 250 Kon­gressteil­nehmer wur­den am frühen Abend aufge­fordert, den Saal zu ver­lassen. Als Grund nan­nte die Ver­samm­lungs­be­hörde eine per Video über­tra­gene Rede eines Mannes, für den in Deutsch­land wegen Has­sti­raden gegen Israel und gegen Juden ein poli­tis­ches Betä­ti­gungsver­bot gilt. Als der Mann sprach, schritt die Polizei mit etlichen Beamten ein, kappte die Über­tra­gung und schal­tete den Strom zeitweise ab.

(Quelle)

In alter Quer­denker Gewohn­heit spricht der Hob­by Blog­ger und Quatschjurist Markus Haintz von ein­er Stür­mung und fehlen­der Ver­samm­lungs­frei­heit in Deutsch­land. #Flood­The­ZoneWithShit und per­sön­lich­er Mei­n­ung als Jour­nal­is­mus getarnt. Nach­dem auch die Quer­denker endemisch wur­den ent­stand eine wahre Flut an “unab­hängi­gen Jour­nal­is­ten” und Fach­beze­ich­nun­gen beru­flich­er Tätigkeit­en. So beze­ich­net sich der Quatschjurist Markus Haintz selb­st sehr gerne als Jour­nal­ist und Recht­san­walt mit dem juris­tis­chen Schw­er­punkt in den Bere­ichen Medi­en- und Äußerungsrecht.

Der Antisemitismus

Die Beziehung von Haintz zu gel­tender Rechtssprechung kann man als anges­pan­nt beze­ich­nen. Hier aus Zeit­grün­den nur einige flüchtige Social Media Auszüge zu sein­er anti­semi­tis­chen und zweifel­los mit Desin­for­ma­tio­nen durch­set­zten Pro­pa­gan­da.

Markus Haintz propagiert QAnon, eine gefährliche Ansamm­lung von Wah­n­vorstel­lun­gen und eine anti­semi­tis­chen Ver­schwörungstra­di­tion der Eliten. Ohne Zweifel, Markus Haintz bedi­ent sich der Nar­ra­tive von QAnon und deren Ver­schwörungside­olo­gie, ins­beson­dere die Nähe zu Kennedy macht dies deut­lich.

Telegram Kanal von Markus Haintz

Jenes zei­this­torische Bild mit Kennedy / Haintz uns “Ich bin ein Quer­denker” ist Inhalt der vierten Abmah­nung und Schadenser­satz­forderun­gen. Markus Haintz war zum Zeit­punkt der Auf­nah­men eine zei­this­torische Per­son rund um Quer­denken, als Redak­teur des “Demokratis­chen Wider­standes” sowie als Poli­tik­er von “dieBa­sis”. Nun macht Haintz Schadenser­satz­forderun­gen gegenüber Friederike Pfeif­fer gel­tend, sein­er treuen Zuar­bei­t­erin aus dem erfol­glosen Wider­stands der Quer­denker.



Ein Anwalt, auf den sich die HAMAS verlassen kann.

Mit diesen Beiträ­gen auf Twit­ter hat Markus Haintz bewiesen, wie tief er in der anti­semi­tis­chen Pro­pa­gan­da ver­strickt ist.


Fort­set­zung fol­gt


Dubiose Quellen

Es hat sich in der Quer­denker Szene und bei Ver­schwörungside­olo­gen ein bre­ites Port­fo­lio von alter­na­tiv­en Quellen etabliert. Ein Anwalt beruft sich infla­tionär auf reißerische Quellen, um als Angst­mach­er ein verun­sichertes Pub­likum zu beein­druck­en und Fake News zu befeuern.

Unten ange­führt nur eine kleine Auswahl aus https://twitter.com/RA_MarkusHaintz mit Fake News und den Quellen sein­er ide­ol­o­gis­chen Aus­rich­tung.

TKP — Der Blog für Schwurbler & Angstmacher

Die Beiträge von TKP sind fak­ten­fremd und mit Halb­wahrheit­en verse­hen. Teil­weise so wirr und man fragt sich, warum die Autoren sich nicht mehr Mühe beim Erfind­en geben. Fake-News und Schau­platz bekan­nter Kreml-Trompeter, obwohl es sich um einen Blog han­deln soll. TKP ste­ht für Angst­mach­er und Winkeljour­nal­is­mus, Quer­denker und Quatschjuris­ten.

Recherchen und Quel­len­nach­weise lassen sich kaum bis gar nicht nachvol­lziehen. Alleinig eine Per­son mit Pro­mo­tion stellt nicht per se eine Seriosität dar. Es wer­den Ver­schwörun­gen bestätigt, welche als nicht wis­senschaftlich fundiert gel­ten.

NiUS — Grundprinzip verdrehte Fakten

Das Medi­en­por­tal „Nius“ bietet rechter Het­ze eine Bühne. Es wird finanziert von einem Mil­liardär und vere­int Julian Reichelt mit Jan Fleis­chhauer.

AUF1 — Verschwörungsmythen in Dauerschleife

AUF1-TV aus Öster­re­ich ist ein­er der erfol­gre­ich­sten Kanäle für Coro­na-Leugn­er, Putin-Fans und Ver­schwörungs­the­o­retik­er.

Kla.tv — Rechtsaussen Sekte

Kla.tv ist das Infor­ma­tions-Por­tal von Ivo Sasek, dem Grün­der der Sek­te „Organ­is­che Chris­tus-Gen­er­a­tion” (OCG). Die Sendun­gen wollen „die anderen Nachricht­en” sein und ver­bre­it­en Ver­schwörungserzäh­lun­gen und Wel­tun­ter­gangsszenar­ien, die die Main­stream-Medi­en uns ange­blich ver­schweigen. 

Der Grün­der von Klage­mauer TV Ivo Sasek ist ein Schweiz­er Laien­predi­ger, Autor religiös­er Schriften und Leit­er der 1999 von ihm gegrün­de­ten Organ­is­chen Chris­tus Gen­er­a­tion (OCG). Diese als Sek­te eingestufte Organ­i­sa­tion hat zwis­chen 2000 und 3000 deutschsprachige Mit­glieder.

2008 grün­dete Sasek die Anti-Zen­sur-Koali­tion (AZK), ein Forum für rechte Eso­terik, Ver­schwörungs­the­o­rien, Anti­semitismus, Frem­den­feindlichkeit bis hin zu Holo­caustleug­nung. Von Saseks Panora­ma Zen­trum in Walzen­hausen (Schweiz) aus wer­den diese Organ­i­sa­tio­nen und ihre zahlre­ichen Medi­en geleit­et, darunter der neurechte Onlinekanal Kla.tv. (Wikipedia)

UncutNews — Fake News made in Switzerland

Auch in der Schweiz wer­den Fake-News pro­duziert. Und sie ver­bre­it­en sich durch die sozialen Medi­en im ganzen deutschsprachi­gen Raum. Fak­ten wer­den vom Betreiber der Seite bewusst verz­er­rt und in einen anderen Kon­text geset­zt.

https://exxpress.at/

Exxpress (Eigen­schreib­weise eXXpress) ist ein seit März 2021 beste­hen­des öster­re­ichis­ches, der ÖVP und der FPÖ nah­este­hen­des Boule­vard-Onlinemedi­um, beste­hend aus dem Web­por­tal exxpress.at und einem seit Juni 2021 senden­den TV-Kanal. Grün­der sind der nun als Chefredak­teur fungierende Richard Schmitt sowie die zuvor als Geschäfts­führerin agierende Juristin Eva Schütz-Hieblinger, die in der Bun­desregierung Kurz im Finanzmin­is­teri­um gear­beit­et hat.

apolut — das neue KenFM

Das Por­tal Apo­lut warnt in zahl­rei­chen Bei­trä­gen vor dem bal­di­gen öko­no­mi­schen und mili­tä­ri­schen Unter­gang Deutsch­lands. Apo­lut kommt aus dem Umfeld von Ken Jeb­sen, der vor allem unter Ver­schwö­rungs­gläu­bi­gen bekan­nt ist.

Anti-Spiegel.ru — Propaganda im Auftrag des Kreml

„Anti-Spiegel.ru” lehnt die Berichter­stat­tung der etablierten, recher­chieren­den Medi­en ab und stellt sich als alter­na­tive Infor­ma­tion­squelle dar. Dabei greift der Chefredak­teur des „Ein-Mann-Betriebs”, Thomas Röper, auf pro-rus­sis­che Kriegspro­pa­gan­da und ver­schwörungside­ol­o­gis­che Inhalte zurück. 

Wochenblick / report24 — weitere Russische Propaganda aus Oberösterreich

Auf1 zählt neben Report 24 und dem “Wochen­blick” zu dem recht­en Pro­pa­gan­da­clus­ter, der in den ver­gan­genen Jahren in Oberöster­re­ich ent­standen ist. Vor­re­it­er war die 2016 gegrün­dete Wochen­zeitung “Wochen­blick”, vor deren irreführen­der Berichter­stat­tung der Presser­at warnt. 

Epochtimes — rechte Hetze und Fake News

Kaum ein Medi­um wird von AfD-Anhängern so gern gele­sen wie die “Epoch Times”. Damit die Mei­n­ungsvielfalt in Chi­na steigt, muss Deutsch­land ein biss­chen mehr Desin­for­ma­tion über Flüchtlinge ertra­gen. Manyan Ng ist damit ein­er der großen Abstauber des recht­en Booms.

Der Schw­er­punkt lag bei den The­men­bere­ichen der Zeitung – neben Nachricht­en von all­ge­meinem Inter­esse – auf Nachricht­en über Chi­na und die dor­ti­gen Men­schen­rechts­fra­gen. Von diesen Inter­essen ist wenig verblieben, die Augen­merke liegen nun in gewohn­ten Fake-News und Angst­macherei unter den Anhängern von Ver­schwörun­gen.

Gezielte Wer­bung für Desin­for­ma­tio­nen auf YouTube

TKP NiUS AUF1 Kla.tv eXXpress Uncut­News apo­lut Anti-Spiegel Wochen­blick EpochTimes

Pro Putin

Die Beziehung von Haintz zu gel­tender Rechtssprechung kann man als anges­pan­nt beze­ich­nen. Hier aus Zeit­grün­den nur einige flüchtige Social Media Auszüge zu sein­er pro rus­sis­chen und zweifel­los durch Rus­s­land finanzierten Quellen.


Ein Anwalt, auf den sich die Putin Protagonisten verlassen können:

Mit diesem Beitrag auf Twit­ter hat Markus Haintz bewiesen, wie tief er in der rus­sis­chen Pro­pa­gan­da ver­strickt ist. Thomas Röper ist ein in Sankt Peters­burg leben­der deutsch­er Blog­ger. Er gilt als „Kreml-treuer“ Ver­bre­it­er von Desin­for­ma­tion wie nach­weis­lich falschen Behaup­tun­gen, Ver­schwörungs­the­o­rien und rus­sis­ch­er Regierung­spro­pa­gan­da.

Markus Haintz stellt, auf­grund von Fak­ten basierten und geprüften Wikipedia Ein­trä­gen, unlieb­samme Ein­träge und das gesammte Net­zw­erk in Frage. Er ist der Ansicht, dass alle Wikipedia Beiträge zu Rus­s­land von Usern in den USA, Deutsch­land und der Ukraine erstellt und mit Falschmel­dun­gen befüllt wer­den.

Grund­sät­zlich kann jede reg­istri­erte Per­son Artikel auf Wikipedia erstellen und bear­beit­en. Län­der, welche mit den rus­sis­chen Hand­lun­gen im engeren Kon­takt ste­hen, erstellen und bear­beit­en demzu­folge mehr Artikel.

Es kann dur­chaus auch vorkom­men, dass Artikel über die west­brasil­ian­is­che Wan­der­ameise und ihre Fortpflanzung öfters in Brasilien, als in Sibirien bear­beit­et wer­den.


Fort­set­zung fol­gt


Twitter Blockierungen

Eine der her­aus­ra­gend­sten Funk­tio­nen von Twit­ter ist die Funk­tion des block­ieren von uner­wün­scht­en Accounts. Trifft es aber gewisse Pro­tag­o­nis­ten selb­st, dann ist die Empörung dementsprechend groß.

Was nicht viele Accounts schaf­fen, ist eine Block­ierung von Account des Anwalt Jun aus Würzburg.

https://twitter.com/RA_MarkusHaintz/status/1644427162336763904

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie häu­fig man block­iert wird, nur weil man eine andere Mei­n­ung haben kön­nte. @CarloMasala1, muss man den ken­nen? Offen­bar. Kan­nte ich bish­er nicht, aber gut zu wis­sen, dass er mich höchst vor­sor­glich mal block­iert hat. Feige!

– Belei­digte Leber­wurst

Nein, man muss nicht jeden ken­nen, der in guter Voraus­sicht einen Account blockt. Es gibt sog­ar Block­lis­ten, um per­ma­nente Dumm­schwätzer, Stören­friede, homo­phobe Faschis­ten oder lang­weilige Selb­st­darsteller auszublenden.

https://twitter.com/RA_MarkusHaintz/status/1644418928238555151

https://twitter.com/RA_MarkusHaintz/status/1615669621771702272
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