Nein, man muss nicht Mandant oder Geschäftspartner der Kanzlei sein um festzustellen, dass der Protagonist Hass und Hetze verbreitet. Eine beinahe schon krankhafte Abneigung gegenüber LGBTQ, Trans Frauen und ‑Männern sowie Diversität prägen seine Social Media Inhalte.
Die damit einhergehende – völlig anlasslose – Ruf- und Kreditgefährdung stellt eine nicht hinzunehmende Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers dar.
Rechtsanwältin Dr. Kirsten König
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Nein, man muss nicht Mandant oder Geschäftspartner der Kanzlei sein um festzustellen, dass der Protagonist Hass und Hetze verbreitet.